Garten Pachten/Verkaufen

GESCHICHTE UND ZUKUNFT

GARTEN PACHTEN/VERKAUFEN

DOWNLOADS

AKTUELLES

Wir helfen  beim Suchen und beim Finden...


Auf ein paar Worte


Der Entscheidung für einen Kleingarten sollten gründliche Überlegungen voraus gegangen sein. Denn wie alles im Leben hat auch das Pachtverhältnis in einer Kleingartenanlage zwei Seiten. So ist der günstige Pachtzins, von dem wir als gemeinnütziger Verein profitieren, unbedingt an die kleingärtnerische Nutzung der Fläche gebunden.


Diese ist im Bundeskleingartengesetz, in der Rahmenkleingartenordnung des Landes Thüringen sowie der Stadt Erfurt geregelt. Die Einhaltung dieser Bestimmungen garantiert uns den Erhalt der Gemeinnützigkeit und damit den Bestand der Kleingartenanlage. Jeder Verstoss kann die Existenz der gesamten Vereinsgemeinschaft gefährden. In der Anwendung dieser Regeln stehen wir daher gern mit Rat und Tat zur Seite. 

Unsere aktuelle Vereinssatzung sowie die Regelungen/Gesetze zur kleingärtnerischen Nutzung stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.  Sie sollten sich  diese unebdingt vorher durchlesen, um  spätere Irritationen zu vermeiden.

Natürlich ist das Pachtverhältnis an eine Mitgliedschaft in unserem Kleingartenverein Peterborn e.V. gebunden, aus der sich Rechte und Pflichten für Sie ergeben. Diese sind in unserer Vereinssatzung festgelegt.


Vor der Entscheidung für einen Kleingarten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

 


- Habe ich genügend Zeit für die Pflegearbeiten und bin ich körperlich dazu in der Lage?


- Bin ich dazu bereit, mich in die Vereinsgemeinschaft einzubringen und evtl.   auch Verantwortung in der Vorstandsarbeit zu übernehmen?


- Kann ich die laufenden Kosten für die Bewirtschaftung der Parzelle finanzieren?


 



ZUR ZEIT FREIE GÄRTEN:






Ein kurze Erklärung hierzu:


Bei den sog. Pachtgärten handelt es sich um Nutzgärten zur Pacht. Es werden also nur die Gebäude, Zubehör und Anpflanzungen auf dem Pachtgrundstück  durch den bisherigen Pächter verkauft. Eigentumsgärten stehen komplett im Eigentum des Verkäufers und es ist nur eine Mitgliedschaft in unserem Verein erforderlich.


Ratenzahlungen für den Verkauf werden erfahrungsgemäß sehr selten akzeptiert!



 
 
 
 

Garten pachten/ Mitglied werden

Wenn Sie unseren Grundsätzen zustimmen können,kann`s losgehen.